Die Auswirkungen der globalen Pandemie Covid-19 sind sowohl im täglichen Leben als auch in der Weltwirtschaft spürbar. Hiervon bleiben auch deutsche M&A-Transaktionen nicht unberührt. Aufgrund der Pandemie sind viele Unternehmen und teilweise ganze Branchen in eine finanzielle Schieflage geraten. Für europäische mittelständische Unternehmen stellt sich die zentrale Frage, inwieweit in Zeiten von Covid-19 eine möglichst hohe Transaktionssicherheit bei Veräußerung des Unternehmens hergestellt werden kann. Hierfür lassen sich sogenannte MAC-Klauseln in Transaktionsverträge integrieren, da diese interessierten Käufern die Vertragsunterzeichnung deutlich erleichtern.
Was ist eine MAC-Klausel?
Der Begriff MAC-Klausel hat seinen Ursprung im angloamerikanischen Rechtsraum und steht für „Material Adverse Change“-Klausel. Diese räumt dem Käufer eines Unternehmens, im Falle einer signifikant negativen Veränderung der Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage des Zielunternehmens zwischen Vertragsschluss („Signing“) und dessen Vollzug („Closing“) das Recht ein, vom noch nicht vollzogenen Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Anpassung des Kaufpreises zu verlangen.
So erhöht die MAC-Klausel die Transaktionssicherheit
Die MAC-Klausel ist daher auf den ersten Blick nicht im Interesse des Verkäufers, da sie zur Risikoverlagerung zwischen Unterzeichnung und Vollzug des Kaufvertrages führt. Bei genauerer Betrachtung gewährleistet sie allerdings bei einer negativen Veränderung vorher definierter Ereignisse beziehungsweise Entwicklungen den Vollzug des bereits unterzeichneten Verkaufsvertrags und erhöht somit die Transaktionssicherheit. Typische MAC-Klauseln betreffen entweder Ereignisse und Veränderungen des Unternehmens (Company-MAC) oder des allgemeinen Marktes (Market-MAC). Exemplarisch könnte daher die Ausbreitung des globalen Virus Covid-19 in den MAC-Katalog integriert werden oder beispielsweise auch ein signifikanter Auftragsrückgang beim Zielunternehmen.
Sind MAC-Klauseln durch Corona wichtiger geworden?
Dies führt zur Fragestellung, ob durch die Covid-19 getriebene Pandemie nun vermehrt MAC-Klauseln am M&A Markt zu verzeichnen sind? Zunächst ist zu konstatieren, dass ein Rücktrittsrecht des Käufers im Wesentlichen von der Kaufvertragsausgestaltung abhängt. Ferner gilt es zu prüfen, ob Pandemien als Naturkatastrophen zu klassifizieren sind. Dies erscheint jedoch zum jetzigen Stand als eher unwahrscheinlich. In der Praxis ist es oftmals so, dass die Parteien eine Determination quantitativer Hürden festhalten wie beispielsweise eine Umsatzunterschreitung von 25 Prozent in Relation zum Business Plan für die nächsten drei Geschäftsjahre. Der Käufer spricht sich allerdings sehr wohl für die MAC-Klausel aus, um sich nicht nur gegen unternehmensspezifische, sondern auch branchenbezogene Risiken abzusichern.
Deshalb sollten Verkäufer MAC-Klauseln vermeiden
Auf der Verkäuferseite sollte die MAC-Klausel vermieden werden oder lediglich eine Limitation zielunternehmensinterne Punkte beinhalten. Oberflächliche Faktoren wie die reine Eintrittswahrscheinlichkeit von verschlechternden Situationen ohne konkrete Quantifizierung und Konkretisierung sollten vermieden werden. Ferner kann der Verkäufer eine Reduktion der Käufermotivation vornehmen, indem er auf die Vereinbarung einer sogenannten „Break-Up Fee“ besteht. Diese sieht vor, dass der Käufer bei einem MAC-Klausel bedingten Rücktritt eine vorab vertraglich festgelegte fixe Ausgleichssumme zu zahlen hat.
MAC-Klauseln als Seltenheit in Deutschland
Auf dem europäischen Markt sind MAC-Klauseln allerdings eher die Ausnahme. So geht aus der CMS M&A Study von 2019 hervor, dass in Europa nur rund 15 Prozent der M&A-Kaufverträge eine MAC-Klausel beinhalten, wohingegen in den USA 97 Prozent aller M&A-Kaufverträge eine beinhalten. In Deutschland ist die W&I Versicherung ein gängigeres Instrument zur präventiven Absicherung von Transaktionsrisiken. Hier ist zu verzeichnen, dass vor Covid-19 rund 15 Prozent der Transaktionen eine W&I Versicherung beinhalteten und Ende 2020 waren es 17 Prozent, wobei bei Deals mit einer Transaktionsgröße über 100 Million Euro der Anteil bei circa 50 Prozent lag.
Erhöhte Transaktionssicherheit durch MAC-Klauseln
Die MAC-Klausel findet ihre Anwendung zwischen dem M&A-Prozessschritt des Signings und Closings. Nichtsdestotrotz sollten auf Basis der Transaktionssicherheit beide Parteien (sowohl Käufer als auch Verkäufer) die Rechtsfolge vom Rücktritt des Transaktionsvertrages gänzlich abtreten oder essenziell limitiert werden. Ob eine Welle von MAC-Klauseln in Europa, insbesondere in Deutschland ausgelöst wird, hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab: der Vertragsformulierung und dem Verhandlungsgeschick beider Parteien unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Pandemie. Unter der Voraussetzung, dass eine MAC-Klausel in eine Kaufpreisanpassung resultiert, trägt diese sehr wohl zur Transaktionssicherheit bei. Die vertraglich vereinbarte Kaufpreisanpassung im MAC-Event hat den Charakter einer „Versicherungsprämie“, reduziert den Ertrag im „Schadensfall“, aber gewährleistet den Vollzug des gewünschten Verkaufs.